Berufsrecht

  • Öffentliche Bestellung als Bilanzbuchhalter 
  • Erstellung von Bilanzen (Wertgrenzen nach § 125 BAO)
  • Vertretung in Abgabe und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Finanzbehörden, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof, jedoch einschließlich der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Finanzbehörden (keine individuelle Vollmacht mehr notwendig)
  • Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen 
  • Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
  • Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservices, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen
  • Vertretung in Angelegenheiten der Personalverrechnung insbesondere der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben wie zB die Prüfung der Lohnsteuer, der Kommunalsteuer etc. 
  • Vertretung in allen Angelegenheiten der Kommunalabgaben 
  • Vertretung des Klienten für Rückzahlungsanträge 
  • Recht mit Angehörigen der KWT interdisziplinäre Gesellschaften zu gründen und zu führen
  • Recht zur Zeugenentschlagung
  • Recht zur Wahl der Kammerzugehörigkeit (WKÖ oder KWT) sowie zum Wechsel der Kammerzugehörigkeit 
  • Qualifikationsmöglichkeit zum CMC- Certified Management Consultant 
  • Erleichterte Qualifikation zum Steuerberater