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- Öffentliche Bestellung als Bilanzbuchhalter
- Erstellung von Bilanzen (Wertgrenzen nach § 125 BAO)
- Vertretung in Abgabe und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Finanzbehörden, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof, jedoch einschließlich der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Finanzbehörden (keine individuelle Vollmacht mehr notwendig)
- Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen
- Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
- Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservices, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen
- Vertretung in Angelegenheiten der Personalverrechnung insbesondere der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben wie zB die Prüfung der Lohnsteuer, der Kommunalsteuer etc.
- Vertretung in allen Angelegenheiten der Kommunalabgaben
- Vertretung des Klienten für Rückzahlungsanträge
- Recht mit Angehörigen der KWT interdisziplinäre Gesellschaften zu gründen und zu führen
- Recht zur Zeugenentschlagung
- Recht zur Wahl der Kammerzugehörigkeit (WKÖ oder KWT) sowie zum Wechsel der Kammerzugehörigkeit
- Qualifikationsmöglichkeit zum CMC- Certified Management Consultant
- Erleichterte Qualifikation zum Steuerberater
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