Höchste Effizienz bei Buchhaltung, Personalverrechnung,
Kostenrechnung und Bilanzierung

Für die geprüften und staatlich bestellten Bilanzbuchhalter steht Qualität an oberster Stelle. Diese
wird durch eine Fortbildungsverpflichtung, die von der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungs-
berufe überprüft wird, ergänzt.


Professionelle Unterstützung für kleine und mittelständische Betriebe

Seit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG) am 1. 1. 2007 gibt es eine neue,
selbständige Berufsgruppe, die vor allem im Rechnungswesen ein idealer Partner für kleine
und mittelständische Unternehmen ist. „Bilanzbuchhalter“ helfen Ordnung in der Buchführung
zu schaffen, die Betriebe durch Auslagerung der Buchhaltungs-Aufgaben schlank zu gestalten
und durch kontinuierliche, exakte Prüfung des Belegwesens Fortbestand und Erfolg des Unter-
nehmens zu sichern.

Bilanzbuchhalter übernehmen die laufende Buchhaltung, Kostenrechnung und die Lohnverrechnung
für Unternehmen jeder Größe. Sie erstellen Bilanzen nach Handelsrecht (Unternehmensrecht) oder
anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 125 BAO festgesetzten Wertgrenzen. Sie übernehmen außerdem die Vertretung im Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes-
und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes und den unabhängigen Verwaltungssenaten, den unabhängigen Finanzsenaten und dem Verwaltungsgerichtshof.


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